Die Immobilie vererben

Vererben oder verschenken: Es ist beliebt, ein Haus schon zu Lebzeiten an die Nachkommen zu überschreiben. Eine solche Schenkung kann den späteren Erben die Erbschaftsteuer ersparen. Doch es gibt auch gute Gründe, eine Immobilie zu vererben. Der Vererbende bewahrt sich Flexibilität – vielleicht will er das Haus oder die Wohnung ja nochmal verkaufen, um sich mehr finanzielle Freiheit im Alter zu ermöglichen. Oder die Familienverhältnisse ändern sich. Eine Schenkung ist kaum mehr rückgängig zu machen.

Gesetzliche Erbfolge: Oft haben Eigentümer genaue Vorstellungen davon, welche ihrer Nachkommen später mal in der Immobilie wohnen sollen. Damit solche Wünsche bewahrt werden können, sollten Eigentümer vorsorgen. Denn die gesetzliche Erbfolge hält immer wieder Überraschungen bereit. So werden in erster Linie zwar die eigenen Kinder und der Ehepartner zu Erben. Doch aufgrund von komplexen Familienkonstellationen, insbesondere auch in Patchworkfamilien, werden plötzlich Personen zu Erben, die der Vererbende gar nicht am Nachlass teilhaben lassen wollte: ein geschiedener Ehepartner etwa oder auch Geschwister, Tanten oder Nichten. Wer so etwas vermeiden möchte, sollte ein Testament verfassen.

Erbengemeinschaften: Es gibt noch ein gutes Argument für ein Testament. Sobald mehr als eine Person  erben wird, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der gesamte Nachlass gehört allen gemeinsam, zwar zu unterschiedlichen Teilen, aber sie müssen sich dennoch einig sein, was mit dem Erbe geschieht. Das führt nicht selten zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Am Ende muss die Immobilie unter Umständen verkauft oder sogar versteigert werden.

 Selbstbewohnte Immobilie: Ganz steuerfrei lässt sich eine Immobilie erben, wenn der Vererbende ein Haus oder eine Wohnung bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat und die Erben innerhalb von sechs Monaten in das Haus einziehen und dort mindestens zehn Jahre lang wohnen. Allerdings ist die Steuerfreiheit bei den Kindern auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Alles, was darüber liegt, ist zu versteuern.

Testament: Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge aushebeln und gibt dem Vererbenden Gestaltungsfreiheit. Er kann den Nachlass aufteilen, wie er möchte, und verfügen, wer die Immobilie erben soll. So kann etwa eine Lebensgefährtin begünstigt werden, die laut gesetzlicher Erbfolge gar keinen Erbanspruch hätte. Ein Testament muss nicht zwingend beim Notar beurkundet werden. Das bringt aber den Vorteil, dass es im Erbfall in vielen Fällen einen Erbschein ersetzen kann.

Vermächtnis: Ein Testament kann Verfügungen enthalten, etwa ein Vermächtnis.  So kann eine Vererbende etwa in ihrem Testament die Tochter als Erbin einsetzen, der Ehepartner erhält über ein Vermächtnis die Immobilie.  Denn ein Vermächtnisnehmer wird nicht zum Erben. Er hat lediglich einen Anspruch darauf, dass der Erbe das Vermächtnis erfüllt und den Grundbesitz überträgt.

Erbschaftsteuer:  Bei der Kalkulation der Erbschaftsteuer ist immer der gesamte Nachlasswert ausschlaggebend. Ehepartner genießen alle zehn Jahre einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Alle darüber liegenden Vermögenswerte sind zu versteuern. Die Höhe hängt von der Steuerklasse und den Steuersätzen ab, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren und auch vom Immobilienwert abhängen.

Ein Beitrag der K & K Baufinanzierung Raunheim

Automotive Cluster zu Gast bei Lotus in Raunheim

Unter diesem Motto trafen sich Ende September etwa 80 Unternehmensvertreter*innen aus der Automobilbranche im Lotus Tech Innovation Center in Raunheim, um sich über die neuesten Themen der Fahrzeugentwicklung auszutauschen. Ein Fachvortrag hatte zudem den Weg zum sicheren und energieeffizienten automatisierten Fahren im Fokus

Das Bembelsche erhält Auszeichnung

Als Betreiber des Bembelsche gratulieren wir unserem Mitglied Peter Urban und seinem Team für die höchste Auszeichnung von “Hessen a la carte”.

 „Hessen à la Carte“ ist eine Initiative der DEHOGA Hessen und des Hessischen Tourismusverbands. Die Zertifizierung wird alle drei Jahre erneut unter den 128 Mitgliedsbetrieben vorgenommen. 38 haben das Ziel in diesem Jahr erreicht.

Klassikertreffen 2024

Am 08.09.2024 von 10:00 bis 16:00 findet wieder das Klassikertreffen in Rüsselsheim statt. Diesmal kann man an  unterschiedlichen Standorten in der Stadt tolle Oldtimer bewundern. Die größte Ausstellungsfläche ist an den Landungsbrücken. Hier stellt auch ein Mitglied des GVR seinen Mini aus. Es lohnt  sich mal vorbeizuschauen.

Der Raunemer Kerweumzug

Am heutigen Sonntag, bei idealem Wetter, nahmen wir mit unserer Rolle am Raunemer Kerweumzug teil. Wir haben kiloweise “Wurfmaterial” unter den Schaulustigen verteilt und konnten sowohl Erwachsene als auch zahlreiche Kinder damit eine Freude machen. Viele Vereine und Institutionen nahmen an der bunten Veranstaltung teil. Einige fragten sich, warum denn dieses Jahr der Schützenverein nicht dabei war.

Der GVR bei der Kerweeröffnung

Selbstverständlich waren wir bei der Kerweeröffnung am Freitag dabei. Nach dem Baumstellen fand die beeindruckende Eröffnungszermonie im Zelt statt. Hier wurde der Wechsel vom Kerweteam zur Kerwegesellschaft als Organisator gebührend vorgestellt. Ganz besonderen Dank an Tanja Kranz, als “Vorturnerin” und an alle Helfer des Kerweteam, welche jahrelang unermüdlichen Einsatz gebracht haben. Der Fassbieranstich unseres Bürgermeisters ging gehörig daneben. Trotz aller Bemühungen musste leider das Fass ziemlich ausbluten, bevor der Hahn saß. Wir vom GVR haben mit Thekendienst sehr gerne diese Veranstaltung unterstützt.

Raunemer Kerb – Wir sind dabei

Am kommenden Wochenende ist wieder Kerb in Raunheim. Vom 23. – 26. August kann man es richtig krachen lassen. Ob im Festzelt oder auf dem Kerweplatz, das Angebot ist vielfältig und es ist für jeden was dabei. Der Vorstand des GVR unterstützt wieder das Kerweteam mit Standdiensten und am Sonntag sind wir mit unserer bekannten Rolle beim Kerweumzug natürlich dabei. Das “Wurfmaterial” ist bereits eingekauft. Wir sehen uns auf dem Festplatz oder beim Umzug.

GVR Sommerausflug 2024

Am Samstag, den 10.August 2024 war es soweit. Wir fuhren mit der Bahn, bei strahlendem Sonnenschein, nach Nierstein und trafen uns im Weinlokal Civitas zur ersten Stärkung. Anschließend wanderten wir unter sachkundiger Führung  zum bekannten Roten Hang und wieder zurück. Damit die Theorie nicht zu trocken war, gab es natürlich das ein oder andere Tröpfchen zum genießen.

Den Abend haben wir dann bei leckeren Speisen und entsprechenden Getränken gemütlich ausklingen lassen. Es war ein kurzweiliger und schöner Tag.

Sommerausflug des GVR

Liebe Mitglieder,

unser diesjähriger Sommerausflug führt uns nach Nierstein zu einer Weinwanderung mit anschließender Einkehr in ein kleines Weinlokal!

Wann:                       Samstag 10.August 2024

Treffpunkt:              14:00 Bahnhof Raunheim

Wir fahren mit dem Zug über Mainz nach Nierstein.

Dort laufen wir zum Weinlokal Civitas    https://www.civitas-weinstube.de

Nach einem Begrüßungsdrink brechen wir zu einer ca. 2 stündigen geführten Wanderung (moderat) in die Weinberge von Nierstein auf.

Nach unserer Rückkehr lassen wir es uns bis zur Rückfahrt im nur für uns an diesem Tag geöffneten Civitas gutgehen.

Anmeldung bitte bis zum 31.07.2024 unter Angabe der Personenzahl an  info@gewerbeverein-raunheim.de  oder auf diese Mail antworten.

Achtung! Die Teilnehmerzahl ist wegen der Kapazität des Lokals auf 30 Personen beschränkt. Schnell antworten lohnt sich.

Herzliche Grüße

Dieter Kissel