Mittlerweile sind die Antragsformulare für das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” online. Die Handwerkskammer hat zur Hilfestellung ein Merkblatt veröffentlicht, in welchem die entsprechenden Förderanträge, FAQ’s, etc. verlinkt sind.
Welche Prämien gibt es?
- Erhaltung der Ausbildungsleistung (Durchschnitt der vergangenen drei Jahre) – 2000 Euro
- Erhöhung der Ausbildungsleistung (pro weiteren Azubi) – 3000 Euro
- Übernahme eines Azubis aus einem Corona-bedingten insolventen Betrieb – 3000 Euro
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von 75 Prozent pro Monat, wenn bei Ihnen ein beträchtlicher Arbeitsausfall vorliegt und Sie Ihre Azubis nicht in Kurzarbeit schicken
Wer ist antragsberechtigt?
- Kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Covid-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind und trotzdem an ihrem Ausbildungsniveau festhalten.
Als “erheblich” von der Corona-Krise betroffen gilt ein Unternehmen dann, wenn es im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat in Kurzarbeit war oder der Umsatz im April und Mai um durchschnittlich mindestens 60 Prozent unter den entsprechenden Vorjahreswerten gelegen hat.
Auszahlung nach Ende der Probezeit
- Die Prämie gilt für Ausbildungen, die nach dem 1. August 2020 beginnen. “Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.” Allerdings soll es die Prämie erst dann geben, wenn die Probezeit erfolgreich abgeschlossen wurde.
Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de
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