Die anhaltende Pandemie erfordert Anpassungen von Hilfsprogrammen für Unternehmen. Das soll Sicherheit in unsicheren Zeiten bringen. Heute senden wir Ihnen Hinweise auf Anpassungen von verschiedenen coronaspezifischen Programmen und Informationen zu weiteren Förderungsangeboten, die für Sie interessant sein könnten.
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich in der vergangenen Woche auf die Verlängerung von finanziellen Coronahilfen für Arbeitnehmer*innen und Unternehmen verständigt. Ein Gesetzentwurf dazu ist in Vorbereitung. Hier ein Überblick über die vorgesehenen Maßnahmen:
- Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer wird für Betriebe, die bis zum 31. Dezember diesen Jahres Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 21 Monate, längstens bis Ende 2021, verlängert. Die aktuell geltenden Sonderregelungen über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen ebenfalls weiter gelten.
Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und ab dem 7. Monat soll für alle Beschäftigten bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
Bitte beachten Sie auch die Regelung für die Sozialversicherungsbeiträge.
Mehr dazu finden Sie hier:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/kurzarbeit.html
- Überbrückungshilfen
Die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe sollen bis Ende des Jahres verlängert werden. Das Programm war bisher bis Ende August 2020 befristet. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant.
Hier finden Sie die Informationen zu den Überbrückungshilfen:
- Zugang zur Grundsicherung
Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme soll bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden. In diesem Zuge soll der Zugang insbesondere von Künstlern, Soloselbstständigen und Kleinunternehmern durch eine geeignete Ausgestaltung des Schonvermögens deutlich verbessert werden.
Für weitere Informationen schauen Sie hier nach:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Grundsicherung/grundsicherung.html
- Kinderkrankengeld / Pflegeunterstützung
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der Corona-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb soll der Paragraf 45 SGB V dahingehend geändert werden, dass im Jahr 2020 das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage (für Alleinerziehende weitere zehn Tage) gewährt wird.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Akuthilfe Pflege soll ebenfalls bis Ende des Jahres verlängert werden. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder Pflege neu organisieren muss, kann dadurch bis zu zwanzig Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu zwanzig Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt.
Wollen Sie die Zeit nutzen und sich um Digitalisierungsmaßnahmen im Betrieb zu kümmern? Dazu gibt es zurzeit zwei Programme, die für Sie interessant sein könnten. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte und weiterführenden Links dazu:
- Digital jetzt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie startet am 7. September 2020 seine Förderung „Digital jetzt“. Kleine und mittelständische Unternehmen haben die Chance, bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software und für die Qualifizierung von Mitarbeitenden zu erhalten.
Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks und der freien Berufe mit einer Anzahl zwischen 3 und 499 Mitarbeitern.
Die Niederlassung bzw. Betriebsstätte, in der die Investition erfolgt, muss in Deutschland sein. Zudem muss für die Förderung ein Digitalisierungsplan vorgelegt werden, der folgende Inhalte umfasst:
- Beschreibung des gesamten Digitalisierungsvorhabens,
- Erläuterung der Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
- Aufzeigen des aktuellen Stands der Digitalisierung im Unternehmen und der Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen und
- Darstellung, wie die Organisation beispielsweise effizienter gestaltet wird und wie neue Geschäftsfelder erschlossen werden.
Das Förderprogramm zielt darauf ab, vor allem KMU und Handwerk bei der Digitalisierung und der Qualifizierung der Mitarbeitenden zu unterstützen, sodass diese langfristig gesehen wettbewerbsfähig bleiben.
Weitere Informationen: https://gemeinsam-digital.de/digital-jetzt-foerderung/
- Digital – Zuschuss
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen wird in 2020 insgesamt rund sieben Millionen Euro im Rahmen des Digital-Zuschusses zur Verfügung stellen. Gefördert werden sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse sowie der Verbesserung ihrer IT-Sicherheit.
Antragsberechtigt sind insbesondere KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in welcher die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Der dritte und letzte Förderaufruf des Förderjahres 2020, bei dem sich Interessenten über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben können, findet am 15.09.2020 statt.
Während des Förderaufrufs haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Antragstellung zu bewerben. Die Bewerbung erfolgt über ein entsprechendes Onlineformular und ist zwingend erforderlich. Das Onlineformular ist am Tag des Förderaufrufs für 24 Stunden verfügbar, 15.09.2020 09:00 Uhr bis 16.09.2020 09:00 Uhr. Bereits 2018 bis 2020 geförderte Unternehmen können in diesem Förderjahr keine weiteren Anträge stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link. Dort wird auch am 15. September ein Link zum Anmeldformular zur Verfügung gestellt werden:
https://www.wibank.de/digital-zuschuss
Das Team der Wirtschaftsförderung Rüsselsheim am Main steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.